Die Dolmetscherhonorare werden grundsätzlich nach den Vorgaben des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet. Für Aufträge, die eine andere Qualifikation erfordern, können abweichende Preise als Grundlage genommen werden.

So rechne ich Stundenhonorare beginnend ab 40 EUR bis 55 EUR ab. Dolmetscheinsätze bei einer Eheschließung werden pauschal mit 100 EUR abgerechnet. Bei längeren Dolmetscheinsätzen kann ich Ihnen auch Halbtages- oder Tagespauschalen anbieten.

Bei den Preisangaben handelt es sich um Nettopreise, zzgl. gesetzl. geltender MwSt.