Gerichtsdolmetschen

Das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti verfügt über ein sehr umfangreiches Netzwerk mit vielen Kolleginnen und Kollegen, die sich in ihrer Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer spezialisiert haben. Gern stellen wir Ihnen ein geeignetes Team zusammen, falls mehrere Dolmetscher erforderlich sind.

Wenn Ehe-, Gesellschafts- oder Grundstückskaufverträge mit albanischen Beteiligten notariell beurkundet werden oder wenn Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in einem gerichtlichen Verfahren als Kläger, Zeugen oder Angeklagte auftreten, ist es von besonderer Bedeutung, dass es mit Hilfe der Gerichtsdolmetscherin / des Gerichtsdolmetscher zu keinen Kommunikationsproblemen kommt. Schließlich wünscht sich keiner der Parteien juristische Konsequenzen aus Mangel an Sprachkenntnissen.

Die Gerichtsdolmetscherin / der Gerichtsdolmetscher erfährt während des Einsatzes häufig sehr detaillierte und sensible Inhalte, die selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden. Gerichtsdolmetscher unterzeichnen darüber hinaus auch eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBI. 1 S. 547 / GVBI. S. 952)). Vor jeder Verdolmetschung bei Gericht beruft sich der Gerichtsdolmetscher auf seinen allgemeinen Eid. In solchen Situationen stehen wir Ihnen gern als erfahrene Gerichts- bzw. Notariatsdolmetscher zur Verfügung.

Gerichts- und Notariatsdolmetscher zeichnen sich nicht nur durch ihre Sprachkompetenz aus, sie sind darüber hinaus mit den in Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung üblichen Verfahren, den Gepflogenheiten und Termini bestens vertraut.


Wo werden Gerichtsdolmetscher/Gerichtsübersetzer eingesetzt?

Gerichtsdolmetscher bzw. allgemein beeidigte/vereidigte oder öffentlich bestellte Dolmetscher arbeiten für:
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Polizei
- Bundespolizei
- Landeskriminalämter
- Bundeskriminalämter
- Notare
- Rechtsanwälte
- PRIVATKUNDEN

Auch für Privatkunden sind allg. beeidigte Dolmetscher tätig. Zu den täglichen Aufgaben gehören beispielsweise auch das Übersetzen von Heiratspapieren und das Dolmetschen bei der Aufgebotsverhandlung (Verlobung) bzw. bei der Eheschließung, wenn einer der Ehepartner über nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Privatkunden beauftragen allg. vereidigte Dolmetscher jedoch auch als Notariatsdolmetscher, z. B. bei Beurkundungen (Kauf einer Wohnung, Ehevertrag etc.).